Susanne Elsner
Rechtsanwältin
Notarin (mit Amtssitz in Bottrop)
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Mediatorin
Büro Bottrop:
Gerichtsstraße 22
46236 Bottrop
Telefon: 02041 - 7 715 717
Telefax: 02041 - 7 715 660
Büro Reken:
Wilhelmstraße 2
48734 Reken
Telefon: 02864 - 8 82 4 82
Telefax: 02864 - 8 82 4 81
email:
rechts@nwaeltin.com
www. rechtsanwaeltin-elsner.de
© Susanne Elsner 2024
Hinweise zum Datenschutz:
Falls Sie mir Ihre persönlichen Daten (z.B. über ein Formular oder eine E-Mail) übermitteln, werden diese ausschließlich für die direkte
Kommunikation mit Ihnen verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt keinesfalls.
Sie haben jederzeit ein Recht auf die Löschung Ihrer persönlichen Daten, soweit nicht eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
Falls Sie die Löschung Ihrer Daten wünschen, teilen Sie mir dies bitte formlos (z.B. per E-Mail) mit.
Die Übertragung von Daten im Internet kann Sicherheitslücken beinhalten. Es ist daher möglich, dass Dritte Zugriff auf diese Daten
erlangen. Ein lückenloser Schutz ist nicht möglich.
Ich widerspreche an dieser Stelle der Nutzung meiner Kontaktdaten, die ich im Impressum veröffentlicht habe, durch Dritte, die mir
damit nicht verlangte Werbung / Informationsmaterial / Spam-Mails zukommen lassen oder zukommen lassen wollen. Sollte dies doch
geschehen, behalte ich mir rechtliche Schritte dagegen vor.
rechtliche Hinweise:
Durch die Nutzung von E-Mail, Fax, Telefon oder dieser Webseite entsteht kein Mandantenverhältnis, außer dies wurde in einem
Einzelfall durch mich schriftlich zugesagt. Bis zur schriftlichen Annahme eines Mandats besteht kein Anspruch auf Rechtsberatung.
Inhalt und Struktur dieses Webauftritts sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung und/oder gewerbliche Nutzung der
bereitgehaltenen Inhalte, insbesondere der Verwendung von Texten, Bildern oder von Teilen dieser Website, bedarf der vorherigen,
schriftlichen Zustimmung der Rechteinhaberin. Diese Seite stellt alle Informationen bereit, die der Gesetzgeber im Telemediengesetz
(TMG) verlangt.